Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung

Die Europäische Union hat 2004 in einer Richtlinie (2004/8/EG) eine bessere Ausschöpfung des Potenzials der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) empfohlen. Darin ist der Umfang der Energieeinsparungen durch die kombinierte anstatt der getrennten Produktion von Wärme und Strom als hocheffiziente KWK definiert worden. Als hocheffizient wurden Energieeinsparungen von mehr als zehn Prozent bewertet.

 

Mit der Kraft-Wärme-Kopplungs-Richtlinie (2004/8/ EG) und der Energiedienstleistungsrichtlinie (2006/ 32/EG) ist es jedoch nicht gelungen, das Energieeimsparpotenzial voll auszuschöpfen. Die EU wird die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Strategie Europa 2020 festgelegten nationalen Energieeffizienzziele, bis 2020 zwanzig Prozent ihres Primärenergieverbrauchs einzusparen, voraussichtlich nur zur Hälfte erreichen.

 

 

Um neue Impulse im Bereich der Energieeffizienz zu setzen, hat die EU-Kommission 2011 einen neuen Energieeffizienzplan (EEP) mit Maßnahmen für weitere Einsparungen bei der Energieversorgung und -nutzung vorgelegt. Dieser Legislativvorschlag ist mit der 2012 in Kraft getretenen EU-Energieeffizienz-Richtlinie (2012/27/ EU) in verbindliche Maßnahmen überführt worden.

Da mit fossilen Brennstoffen betriebene KWK-Anlagen weiterhin Kohlendioxid ausstoßen, lässt sich ein umfassender Klimaschutz langfristig nur gewährleisten, wenn die Anlagen mit erneuerbaren Energien wie z. B. Biomasse gespeist werden.

Neben der Festlegung von nationalen Energieeffizienzzielen für 2020, einer Sanierungsrate für Gebäude und der verpflichtenden Durchführung regelmäßiger Energieaudits in großen Unternehmenbeinhaltet dies, beim Neubau oder der Modernisierung von Kraftwerken und Industrieanlagen eine Kosten-Nutzen-Analyse für Kraft-Wärme-Kopplung vorzunehmen. In Deutschland ist die KWK-Kosten- Nutzen-Vergleich-Verordnung (KNV-V) 2015 in Kraft getreten.